Mit der Umsetzung des Vorhabens "Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen
spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete" konnte ein Beitrag zur dauerhaften
Bewirtschaftung benachteiligter landwirtschaftlicher Flächen und somit zum Erhalt der
sächsischen Kulturlandschaft geleistet werden. Somit konnte zur weiteren Stabilisierung der
Landwirtschaftsbetriebe in den betroffenen Regionen beigetragen werden und Arbeitsplätze in
der Landwirtschaft sowie im vor- und nachgelagerten Bereich gesichert werden.